Chancengleichheit und Diversität

Die Chancengleichheit ist expliziter Bestandteil der institutionellen DNA der HfG-FR und äussert sich durch:  

  • eine Politik der Integration von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Programms für barrierefreies Studieren an der HES-SO;
  • eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich Diskriminierung, vor allem gegenüber Minderheiten, durch Präventions- und konkrete Massnahmen gegen Diskriminierungen.
Die Massnahmen der HfG-FR zur Förderung der Chancengleichheit sind vielfältig. 

Die HfG-FR bietet eine zweisprachige Ausbildung in Pflege und in Osteopathie an.

Gemeinsam mit Institutionen des Kantons Freiburg beteiligt sich die Hochschule an mehreren interdisziplinären Massnahmen im Bereich der Chancengleichheit. Einige Beispiele sind:

Barrierefreies Studieren an der HES-SO

Studierende mit besonderen Bedürfnissen können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen. Der entsprechende Antrag (siehe oben) ist zusammen mit der Anmeldung zur Ausbildung einzureichen. Er kann mit der Studienberaterin bzw. dem Studienberater oder der Verantwortlichen Chancengleichheit besprochen werden.

Die Verantwortliche Chancengleichheit steht Ihnen für sämtliche Fragen in Bezug auf Gleichstellung und Diversität zur Verfügung.

En savoir plus

Antrag

Antrag auf Nachteilsausgleich

Bitte den Antrag wie folgt einreichen:

  1. Zum Zeitpunkt der Anmeldung: zusammen mit den anderen Dokumenten
  2. Nach der Anmeldung: an die Verantwortliche für Chancengleichheit

Kontakt

Nathalie Déchanez
Verantwortliche Chancengleichheit HfG-FR
Nathalie.Dechanez@hefr.ch
+41 26 429 60 70