Allgemeine Bedingungen für den Lehrgang
1. Anmeldung
Damit die Anmeldung berücksichtigt werden kann, müssen die Teilnehmenden:
die Zulassungsbedingungen beachten (siehe Rubrik «Zielpublikum» auf der Webseite des jeweiligen Lehrgangs sowie das entsprechende Studienreglement);
die Anmeldefrist einhalten.
Die offizielle Zulassungsbestätigung (Durchführung des Lehrgangs) wird spätestens wenige Tage nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail versandt.
2. Bezahlung
Ab Beginn der Bearbeitung des Zulassungsdossiers werden die Anmeldegebühren nicht mehr zurückerstattet und verbleiben bei der HfG FR, auch wenn die Bewerberin oder der Bewerber auf die Teilnahme am Lehrgang verzichtet.
Die Bezahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung für die Lehrgangskosten, spätestens jedoch vor Beginn des Lehrgangs.
Die HfG FR behält sich das Recht vor, die Daten, Zeiten oder Orte des Unterrichts bei zwingender Notwendigkeit zu ändern. Die angemeldeten Personen werden so rasch wie möglich darüber informiert. Der Lehrgang wird nur durchgeführt, wenn sich genügend Teilnehmende angemeldet haben.
3. Bedingungen bei Rückzug der Anmeldung
Geschuldete Lehrgangskosten
Ein Rückzug der Anmeldung ist schriftlich per Post an das Sekretariat Weiterbildung unter folgender Adresse zu melden: Hochschule für Gesundheit Freiburg, Sekretariat Weiterbildung, Route des Arsenaux 16a, 1700 Freiburg. Massgebend für den offiziellen Rückzug der Anmeldung ist das Datum des Eingangs des Schreibens.
Bei einem Rückzug ab dem Zulassungsentscheid (Durchführung des Lehrgangs) bis zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs sind 50 % der Lehrgangskosten an die HfG FR zu entrichten.
Bei einem Rückzug innerhalb der zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs sind die gesamten Lehrgangskosten an die HfG FR zu entrichten.
Bei einem Abbruch nach Beginn des Lehrgangs sind die gesamten Lehrgangskosten an die HfG FR zu entrichten.
Sonderfälle werden einzeln geprüft.