Pflege von Menschen mit Verwirrtheit und dementiellen Erkrankungen

Inhalte

  • Psychopathologie, Epidemiologie und Behandlungsformen
  • Pflegediagnostischer Prozess, relevante Pflegekonzepte
  • Interdisziplinäre und pflegespezifische Assessmentinstrumente
  • Methoden im Umgang mit demenzkranken Menschen

Aufbau

  • Das Modul umfasst 7 Kurstage.
  • Die Teilnahme am Modul berechtigt nach der Validierung zu einer Bestätigung von 4 ECTS, ausgestellt durch die HEdS-FR

Ziele

Diplomierte Pflegefachpersonen erwerben durch die Teilnahme am Modul die Kom­petenzen um

  • den Pflege- und Betreuungsbedarf bei älteren Menschen mit physischen und psy­chisch-geistigen Beeinträchtigungen professionell einzuschätzen und unter Einbe­zug des Umfeldes mit innovativen Interventionsformen kompetent umzu­setzen,
  • die Mitarbeitenden bei der Entwicklung und Umsetzung von Interventionen pro­fes­sionell anzuleiten und zu begleiten,
  • in der intra- und interdisziplinären Zusammenarbeit eine aktive Rolle zu über­nehmen und das pflegerische Angebot zu sichern und weiterzuentwickeln.

Anmeldung

Anmeldefrist: Der Termin wird später mitgeteilt

Die Anmeldung ist geschlossen

Dokumente

Flyer

Kontaktperson

Gerhard Kalbermatten
Dozent FH
HEdS-FR
gerhard.kalbermatten@hefr.ch
+41 26 429 61 20

Diplomierte Pflegefachpersonen aus dem Bereich Psychogeriatrie im Pflegeheim, Spitex, Spital, Klinik.

Bitte konsultieren Sie die Ausbildungsrichtlinien der Weiterbildung CAS in Psychogeriatrie.

  • Psychopathologie, Epidemiologie und Behandlungsformen
  • Pflegediagnostischer Prozess, relevante Pflegekonzepte
  • Interdisziplinäre und pflegespezifische Assessmentinstrumente
  • Methoden im Umgang mit demenzkranken Menschen
  • Das Modul umfasst 7 Kurstage.
  • Die Teilnahme am Modul berechtigt nach der Validierung zu einer Bestätigung von 4 ECTS, ausgestellt durch die HEdS-FR

Diplomierte Pflegefachpersonen erwerben durch die Teilnahme am Modul die Kom­petenzen um

  • den Pflege- und Betreuungsbedarf bei älteren Menschen mit physischen und psy­chisch-geistigen Beeinträchtigungen professionell einzuschätzen und unter Einbe­zug des Umfeldes mit innovativen Interventionsformen kompetent umzu­setzen,
  • die Mitarbeitenden bei der Entwicklung und Umsetzung von Interventionen pro­fes­sionell anzuleiten und zu begleiten,
  • in der intra- und interdisziplinären Zusammenarbeit eine aktive Rolle zu über­nehmen und das pflegerische Angebot zu sichern und weiterzuentwickeln.

Anmeldefrist: Der Termin wird später mitgeteilt

Die Anmeldung ist geschlossen

1. Einschreibebedingungen

Damit Ihre Anmeldung berücksichtigt werden kann, bitten wir Sie:

  • Die Aufnahmebedingungen zu berücksichtigen (siehe Rubrik + die Weiterbildungsrichtlinien auf unserer Internetseite/Weiterbildung)
  • Die Anmeldefrist zu beachten

Eine Bestätigung Ihrer offizieller Aufnahme (Start der Weiterbildung) wird Ihnen spätestens in den folgenden Tagen nach Anmeldeschluss per E-Mail zugesandt.

Zahlung

  • Ab Beginn der Bearbeitung des Dossiers bleibt die Anmeldegebühr der HfG FR geschuldet, auch wenn der/die Kandidat-in seine/ihre Anmeldung zurückzieht.
  • Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung der Weiterbildungskosten, spätestens jedoch vor Beginn der Weiterbildung.

Die HfG FR behält sich das Recht vor, die Kursdaten, Kurszeiten oder Kursorte zu ändern, insofern dies absolut notwendig ist. Sie informiert die angemeldeten Personen so rasch als möglich. Die Weiterbildung beginnt nur, wenn die Anzahl der Teilnehmer·innen ausreichend ist.

2. Annullierungsbedingungen

Rückerstattung der Weiterbildungskosten (Studiengebühren):

  • Annullierungen sind dem Sekretariat Weiterbildung schriftlich per Post an folgende Adresse mitzuteilen: Hochschule für Gesundheit Freiburg - Sekretariat Weiterbildung - Route des Arsenaux 16a - 1700 Freiburg. Das Datum des Posteingangs gilt als offizielles Datum der Absage.
  • Im Fall einer Annullierung nach der offiziellen Aufnahmebestätigung (Start der Weiterbildung) bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn werden 50% der Weiterbildungskosten von der HfG FR in Rechnung gestellt.
  • Im Fall einer Annullierung in den 2 Wochen vor Kursbeginn wird der Gesamtbetrag der Weiterbildungskosten durch die HfG FR in Rechnung gestellt.
  • Bei Abbruch des Studiengangs wird der Gesamtbetrag der Weiterbildungskosten durch die HfG FR in Rechnung gestellt.

Die Teilnahme am Modul berechtigt nach der Validierung zu einer Bestätigung von 4 ECTS, ausgestellt durch die HEdS-FR.