Passerelle Physiotherapie - Osteopathie

Die Hochschule für Gesundheit Freiburg bietet einen zweisprachigen Studiengang in Osteopathie an, der einzigartig ist in der Schweiz. Diese Ausbildung umfasst zwei Etappen: zunächst ein dreijähriges Bachelor- und anschliessend ein zweijähriges Master-Studium. Der Zugang zur Berufspraxis erfordert einen Master-Abschluss.

Die Schaffung einer Passerelle von der Physiotherapie zur Osteopathie ermöglicht es allen Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelor of Science FH Schweiz in Physiotherapie, in den Studiengang Bachelor / Master of Science HES-SO in Osteopathie aufgenommen zu werden.

Der Zugang zu dieser Passerelle unterliegt einer Zulassungsprüfung. Nach der Zulassung können sich die Studierenden eine gewisse Anzahl von ECTS-Punkten anrechnen lassen. Die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte – das heisst der validierten Module – hat einen Einfluss auf das Ausbildungsprogramm der Studierenden im Studiengang der HES-SO. Die Modalitäten zur Anrechnung von ECTS-Punkten werden nachfolgend beschrieben.

Für den Zugang zur Passerelle Physiotherapie-Osteopathie müssen die Bewerber/innen über einen Bachelor FH Schweiz in Physiotherapie verfügen und zu den Personen gehören, die gemäss Einstufung in der Zulassungsprüfung in den Studiengang aufgenommen werden.

Da die Osteopathie ein Beruf mit Zulassungsbeschränkung ist, kann die Hochschule für Gesundheit Freiburg jährlich nur 30 neue Studierende aufnehmen. Für die Passerelle Physiotherapie-Osteopathie gilt zudem eine fixe Quote von maximal 6 Personen pro Jahr.

Grundsätze der Zulassungsprüfung

Alle Bewerber/innen für den Studiengang in Osteopathie an der HfG-FR müssen eine Zulassungsprüfung absolvieren.

Bei dieser Prüfung ermittelt die Aufnahmekommission die 30 Bewerber/innen mit der besten Einstufung. Wie bereits erwähnt können pro Jahr maximal 6 Personen über die Passerelle aufgenommen werden.

Aufnahme

Durch die Anrechnung einer gewissen Anzahl von ECTS-Punkten können Inhaber/innen eines BSc FH in Physiotherapie einen verkürzten Studiengang absolvieren. Möglich ist die Anrechnung von fixen (Sockel 1) und optionalen ECTS-Punkten (Sockel 2 und 3).

Überblick über die Modalitäten zur Anrechnung von ECTS-Punkten

Sockel 1: 85 ECTS-Punkte werden fix als anrechenbare Vorkenntnisse gutgeschrieben. Die entsprechenden Module werden validiert, da sie ausreichende Ähnlichkeiten bezüglich der behandelten Themen und Kompetenzen aufweisen. Diese Punkte werden allen Studierenden der Passerelle angerechnet.

Sockel 2: Anrechnung von maximal 30 ECTS-Punkten für «Diagnostik»-Module des Bachelor-Studiengangs. Diese Module können je nach den Kompetenzen, die im Rahmen der «Evaluation der grundlegenden Kompetenzen in der Differenzialdiagnose» nachgewiesen werden, individuell validiert werden.

Anmerkung: Die Validierung dieser Module ist optional und kostenpflichtig (CHF 200.–). Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss sich beim Zulassungsverfahren im Voraus für diese Prüfung einschreiben und kann sie nur einmal ablegen. Die Prüfungsdaten werden vorgängig festgelegt und sind in den Unterlagen zu finden, die heruntergeladen werden können (siehe nebenstehende Liste der Download-Dokumente).

Sockel 3: Anrechnung von maximal 35 ECTS-Punkten für Module, die weder validiert noch Bestandteil der Passerelle sind, die jedoch als bereits erbrachte Bildungsleistungen (Validierung von Bildungsleistungen, VBL) anerkannt werden können.

Anmerkung: Die Validierung dieser Module ist optional und kostenpflichtig (CHF 1000.–).

Wir machen die Bewerber/innen generell darauf aufmerksam, dass die Fristen für die Einreichung der Dossiers zur Validierung von Modulen im Sockel 3 sehr kurz sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, bereits frühzeitig vorläufige Dossiers zusammenzustellen.

Nach der Zulassung erhalten die Studierenden ihr Ausbildungsprogramm und werden dem Reglement des Studiengangs unterstellt.