Bedingungen für die Zulassung zu den Studiengängen im Bereich Gesundheit der HES-SO
Allgemeine Informationen
Sie möchten einen FH-Studiengang im Bereich Gesundheit absolvieren? Informationen über die Zulassungsmodalitäten und -kriterien finden Sie unter «Dokumentation».
Studienjahr 2026-2027 - Nächste Einschreibung
- Für die Anmeldung des Studiengangs Bachelor Osteopathie : von Montag, 05. Januar bis Freitag, 20. Februar 2026
- Für die Anmeldung des Studiengangs Bachelor in Pflege: von Montag, 05. Januar bis Freitag, 5. Juni 2026
- Für die Anmeldung der Zusatzmodule Gesundheit : von Montag, 05. Januar bis Freitag, 5. Juni 2026
Ausländische Titel und ECUS-Prüfungen - Nächste Einschreibung
- von Montag, dem 06. Januar bis Montag, dem 31. März 2025
Weitere Informationen
Wenn Sie nach dem Durchlesen der FAQ und der verschiedenen auf der Website verfügbaren Unterlagen noch Fragen haben, können Sie uns ein E-Mail senden an:
Zugangswege zur Ausbildung
Diese Grafik bietet einen allgemeinen Überblick über die verschiedenen Zugangswege zu den Studiengängen im Bereich Gesundheit der HES-SO.
1. Anmeldung zu einem Bachelorstudiengang im Bereich Gesundheit
Die folgenden Abschlüsse ermöglichen einen direkten Zugang zu den Bachelorstudiengängen:
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) in einem dem angestrebten Studienbereich verwandten Beruf + Berufsmaturität Gesundheit/Soziales
- FMS-Ausweis mit Profil Gesundheit + Fachmaturität Gesundheit
- Anerkanntes HF-Diplom im Bereich Gesundheit
2. Anmeldung zu den Zusatzmodulen Gesundheit
- Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität, einer Berufsmaturität mit einer anderen Ausrichtung als Gesundheit/Soziales oder einer Fachmaturität mit einer anderen Ausrichtung als Gesundheit müssen vor der Zulassung zu einem Bachelorstudiengang während eines Jahres die Zusatzmodule Gesundheit absolvieren.
- Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen die Zulassungsbedingungen des Vereins swissuniversities sowie die Bedingungen zur Finanzierung der Zusatzmodule erfüllen.
3. Anmeldung zur Fachmaturität Gesundheit
Wenn Sie über einen FMS-Ausweis mit Profil Gesundheit verfügen, müssen Sie vor der Zulassung zu einem Bachelorstudiengang im Bereich Gesundheit die Fachmaturität Gesundheit erlangen.
4. Zulassung sur Dossier (ZSD)
Dieses Verfahren richtet sich an Personen ohne anerkannten Abschluss auf Sekundarstufe II oder mit einem Abschluss, der die regulären Zulassungsbedingungen nicht erfüllt. Bei diesen Personen ist eine Zulassung sur Dossier zu einem der Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Gesundheit der HES-SO möglich.
Voraussetzung ist, dass sie berufliche Erfahrung nachweisen können, dank der sie über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen für ein Hochschulstudium an der HES-SO verfügen.
Für die Zulassung zu diesem Verfahren müssen Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
• Sie besitzen die Schweizer Staatsbürgerschaft oder verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz, eine Niederlassungsbewilligung, eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) oder über einen Asylsuchenden- oder Flüchtlingsstatus.
• Sie weisen Deutschkenntnisse auf Niveau B2 nach, falls Deutsch nicht ihre Muttersprache ist.
• Sie weisen mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Vollzeit im angestrebten Fachbereich vor.
• Sie reichen eine Bestätigung über ein Gespräch mit der zuständigen Person der Zulassungsstelle der jeweiligen Hochschule für Gesundheit ein.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.asdvillari.ch/de.
5. Validierung von Bildungsleistungen (VBL)
Die HES-SO bietet ein Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen (VBL) an. Damit können Kompetenzen anerkannt werden, die im Rahmen beruflicher, vereinsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten erworben wurden. Durch die Anrechnung der Bildungsleistungen in Form von ECTS-Credits ist eine teilweise Befreiung vom Studienprogramm und damit eine Reduktion der zu erbringenden Studienleistungen möglich. Für einen Bachelorstudiengang im Umfang von 180 ECTS-Credits können höchstens 120 ECTS-Credits angerechnet werden.
Für die Zulassung zum VBL-Verfahren müssen Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie verfügen über eine Zulassungsbestätigung einer Hochschule der HES‑SO oder weisen eine laufende Anfrage für einen Studienplatz nach.
- Sie weisen eine mindestens fünfjährige berufliche, vereinsbezogene und/oder ehrenamtliche Tätigkeit in Vollzeit nach (oder von gleichwertiger Dauer bei Teilzeitbeschäftigung); Berufslehren und Praktika werden nicht berücksichtigt. Die nachgewiesenen Erfahrungen müssen relevant sein und in direktem Zusammenhang mit den für den angestrebten Abschluss erforderlichen Kenntnissen, Kompetenzen und Fähigkeiten stehen.
- Sie sind zum Zeitpunkt der Einreichung des VBL-Dossiers mindestens 25 Jahre alt.
- Sie haben die Gebühr für das VBL-Verfahren entrichtet.
- Sie verfügen über einen Vorbescheid der für den jeweiligen Studiengang verantwortlichen Person.
Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können bei der Hochschule ihrer Wahl einen VBL-Antrag stellen.
Weitere Informationen (auf Französisch) finden Sie unter https://www.hes-so.ch/la-hes-so/etudier-a-la-hes-so/lifelong-learning/validation-des-acquis-dexperience.
6. Zulassung mit HF-Abschluss im Fachbereich Gesundheit
Personen mit einem HF-Abschluss im Fachbereich Gesundheit (Rettungssanität, Dentalhygiene, Pflege, biomedizinische Analytik, medizinisch-technische Radiologie, Operationstechnik, Orthoptik, Podologie oder Aktivierung) können direkt in das Bachelorstudium einsteigen.
Personen mit einem HF-Diplom in Pflege werden 90 ECTS-Credits angerechnet. Weitere 30 ECTS-Credits können im Rahmen der Validierung von Bildungsleistungen angerechnet werden, sofern die Zulassungsbedingungen für das VBL-Verfahren erfüllt sind. Einige Hochschulen bieten für diese Profile eine Passerelle HF-FH an.
Stipendien für den Bachelorstudiengang in Pflege
Dokumentation
Information für Bewerber/innen für Bachelorausbildungen
Informationen über Zulassungsbeschränkung
FAQ - Bedingungen für die Zulassung